Kurzzeitpflege
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, kennen Sie die Situation sicherlich: Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige für einen gewissen Zeitraum nicht zuhause gepflegt werden kann. Wenn ein Pflegebedürftiger kurzfristig einer vollstationären Betreuung bedarf – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – ist die Kurzzeitpflege eine sinnvolle Alternative.
Vorteile der Kurzzeitpflege
- Entlastung der pflegenden Angehörigen bei plötzlich steigendem Pflegebedarf des Patienten
- Bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit wird durch die Kurzzeitpflege die Zeit zur Verfügung gestellt, die benötigt wird um die häusliche Umgebung vorzubereiten.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt wird die professionelle Betreuung sichergestellt, wenn eine Betreuung zu Hause noch nicht möglich ist.
- Nach einem Unfall kann sich der pflegebedürftige Mensch in der Kurzzeitpflege erholen.
- Nach der Kurzzeitpflege kann die Übernahme in den vollstationären Bereich problemlos stattfinden.
- Während der Kurzzeitpflege haben Sie die Möglichkeit, unser Pflegeheim kennenzulernen.
- Bedenken und Vorbehalte gegen den Einzug in ein Pflegeheim werden abgebaut.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kurzzeitpflege
Wie lange kann ich die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Die Pflege- bzw. Krankenkassen übernehmen die Kosten einer stationären Betreuung für die Dauer von 56 Tagen pro Jahr.
Kann die Kurzzeitpflege auch zuhause durchgeführt werden?
Nein, im Gegensatz zur Verhinderungspflege muss die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim durchgeführt werden.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist für pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2-5 sowie für Menschen gedacht, die durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall kurzzeitig pflegebedürftig werden.
Was kostet die Kurzzeitpflege?
Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus den drei Hauptposten einer Betreuung im Pflegeheim zusammen:
- Unterbringung und Verpflegung
- Investitionskosten und
- Pflegekosten
- Beistand im Sterben geben
Wie beantrage ich die Kurzzeitpflege?
Den Antrag auf Kurzzeitpflege unterschreibt entweder der Pflegebedürftige oder ein gesetzlicher Betreuer bzw. Vertretungsberechtigter. Besitzt der Betroffene einen Pflegegrad, erhält er die entsprechenden Antragsformulare bei der Pflege- oder Krankenkasse. Personen ohne Pflegegrad wenden sich mit dem Antrag an die Krankenkasse.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege wird beim Patienten zuhause geleistet. Der pflegende Angehörige wird während der Dauer der Verhinderungspflege durch eine Ersatzperson vertreten. Die Verhinderungspflege kann tage- oder stundenweise angefordert werden.
Die Kurzzeitpflege wird in einer Pflegeeinrichtung vollstationär geleistet.
Sie haben Fragen zum Thema Kurzzeitpflege oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung?
Melden Sie sich gerne bei uns – wir beraten Sie gerne! In einem ausführlichen Aufnahmegespräch klären wir alle offenen Fragen.