Wichtige Hinweise für Besucher*innen unserer Einrichtungen
Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner
Liebe Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner,
für Besuche in unserer Einrichtung gelten die Regelungen der Landesschutzverordnung Hessen.
- Jede/r Besucher*in wird gebeten, einen Antigen-Schnelltest der nicht älter als 24 Std. oder eine PCR-Diagnose, die nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Antigen Schnelltests werden auch bei uns durchgeführt.
- Vollständige geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Testnachweis. Wir würden aber gerne jeden Besucher, der unsere Einrichtung betritt testen.
- Maßgeblich für die Regelungen der Besuche sind die einrichtungsindividuellen Schutzkonzepte und Hygienepläne.
- Besuchstermin müssen aus organisatorischen Gründen vorher vereinbart werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!