Wichtige Hinweise für Besucher*innen unserer Einrichtungen

Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner

Liebe Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner,

für Besuche in unserer Einrichtung gelten die Regelungen der Landesschutzverordnung Hessen.

  • Jede/r Besucher*in wird gebeten, einen Antigen-Schnelltest der nicht älter als 24 Std. oder eine PCR-Diagnose, die nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Antigen Schnelltests werden auch bei uns durchgeführt.
  • Vollständige geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Testnachweis. Wir würden aber gerne jeden Besucher, der unsere Einrichtung betritt testen.
  • Maßgeblich für die Regelungen der Besuche sind die einrichtungsindividuellen Schutzkonzepte und Hygienepläne.
  • Besuchstermin müssen aus organisatorischen Gründen vorher vereinbart werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!