Wichtige Hinweise für Besucher*innen unserer Einrichtungen
Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner
Liebe Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner,
für Besuche in unserer Einrichtung gelten die Regelungen der Landesschutzverordnung Hessen.
Jede/r Besucher*in wird gebeten, einen Antigen-Schnelltest der nicht älter als 24 Std. oder eine PCR-Diagnose, die nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Antigen Schnelltests werden auch bei uns durchgeführt.
Vollständige geimpfte oder genesene Personen benötigen keinen Testnachweis. Wir würden aber gerne jeden Besucher, der unsere Einrichtung betritt testen.
Maßgeblich für die Regelungen der Besuche sind die einrichtungsindividuellen Schutzkonzepte und Hygienepläne.
Besuchstermin müssen aus organisatorischen Gründen vorher vereinbart werden.